Die meisten überschuldeten Menschen stellen sich die Frage, wie sie ihre Schulden möglichst einfach und schnell los werden können. Wenn auch Sie dazugehören, dann lesen Sie weiter – wir zeigen Ihnen, wie das geht:
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Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob es denn Möglichkeiten gibt, bei Verschuldung ein Insolvenzverfahren noch zu vermeiden. Die gibt es wirklich, doch ob das auch für Sie tatsächlich der bessere Weg ist, kann nur im Einzelfall eingeschätzt werden.
Wie wird das beurteilt?
Das hängt natürlich zunächst davon ab, ob Sie den Gläubigern einen annehmbaren Vergleichsvorschlag unterbreiten können. Haben Sie z.B. € 100.000 Schulden und Sie bieten monatliche Raten von € 50 auf einen Zeitrahmen von sechs Jahren an, dann ergäbe das insgesamt € 3.600 für Ihre Gläubiger – Ihre Gläubiger müssten in diesem Falle auf € 96.400 verzichten! Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Gläubiger so einem Vergleichsvorschlag mit einer Befriedigungsquote von 3,6% zustimmen, tendieren erfahrungsgemäß gegen null Prozent.
Vermögende Oma
Wesentlich besser stehen Ihre Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich, wenn Sie Ihren Gläubigern eine “Einmalzahlung” innnerhalb der nächsten drei Monate über € 25.000 anbieten würden – hier läge die Befriedigungsquote dann bei satten 25% – da überlegen Ihre Gläubiger ernsthaft, ob hier eine Zustimmung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoller wäre. Sie hätten dann in kurzer Zeit € 75.000 weniger Schulden, und ein Insolvenzverfahren vermieden! Natürlich müssten Sie dann Ihrer Oma das Geld für den Vergleich auch wieder zurückzahlen, das geht aber erfahrungsgemäß leichter und in machbaren Raten. Zudem hätten Sie keine Gehalts- oder Kontopfändungen mehr zu befürchten.
Keine vermögende Oma
Natürlich hat nicht jeder eine vermögende Oma oder sonstige Freunde und Bekannte – hier kann im Einzelfall ein Insolvenzverfahren wirklich die bessere und vor allem wirtschaftlich gesehen die günstigere Alternative sein. Sie haben genauso viel Schulden wir in unserem Beispiel, sind verheiratet und haben zwei Kinder. Sie verdienen € 1.900 netto, Ihre Frau erhält € 400 aus einer Aushilfstätigkeit, Ihre Kinder gehen noch zur Schule und verfügen somit über kein eigenes Einkommen. Laut Pfändungstabelle hätten Sie dann drei unterhaltspflichtige Personen und der monatlich pfändbare Anteil aus Ihrem Einkommen beliefe sich auf gerade mal € 15,73. Dann erhielten Ihre Gläubiger theoretisch einen Gesamtbetrag in sechs Jahren von € 1.132,56 – in diesem Falle wäre ein Insolvenzverfahren schon aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr empfehlenswert.
Mehr anbieten als pfändbarer Betrag
Aber auch hier kann man natürlich seinen Gläubigern ein attraktiveres Angebot unterbreiten. So könnten Sie hier einen monatlichen Betrag von € 350 zur Verfügung stellen, Ihre Gläubiger erhielten dann in etwa soviel wir im Falle der Einmalzahlung durch die vermögende Oma, nämlich € 25.200. Aus unserer täglichen Praxis haben wir häufig erlebt, dass die Gläubiger lieber ein derartiges Angebot annehmen.
Prüfung Ihrer Situation
Sprechen Sie uns an, wir versuchen mit Ihnen die bestmögliche Vorgehensweise zu entwickeln, vielleicht lässt sich ja auch in Ihrem Fall mit einem ähnlichen Vergleichsvorschlag ein Insolvenzverfahren vermeiden! Unter Telefon 089 – 54 45 61 17 können Sie mit uns einen persönlichen Besprechungstermin in unserer Beratungsstelle am Stiglmaier Platz mit Ihrem Ansprechpartner Herrn Andreas Hannemann vereinbaren.
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Offensichtlich hat sich die Union mit der FDP auf die Ausgabe von Gutscheinen geeinigt. Vorher noch vehement von CDU/CSU abgelehnt, sollen Familien nun doch nicht mit Bargeld versorgt werden. Hintergrund der Debatte war …